von RA Thomas Eschle, Stuttgart
Falls Ihnen bekannt wird, dass strafrechtliche Ermittlungen von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gegen Sie laufen, empfiehlt es sich so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, um Ihre berechtigten Interessen bestmöglich zu wahren und Sie insbesondere vor überzogenen Maßnahmen der Strafverfolgungbehörden zu schützen.
Der bekannte Spruch, "sage nichts ohne deinen Anwalt", hat nach wie vor Gültigkeit.
Ein Strafverteidiger sollte unbedingt bereits vor einer Aussage bei der Polizei bzw. Aussage vor der Staatsanwaltschaft eingeschalten werden. Hierbei steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Als Strafverteidiger nehmen wir Einsicht in die Ermittlungsakten, denn nur ein Strafverteidiger erhält Zugang zu den Verfahrensakten. Dann wird das weitere Vorgehen mit dem Mandant abgestimmt.
Es gilt von Anfang an die Folgen eines Strafverfahren im Blick zu haben, um Freiheits- oder Geldstrafen möglichst zu verhindern, oder zumindest zu minimieren. In vielen Fällen kann durch den Strafverteidiger eine Einstellung des Verfahrens z.B. mit einer Geldauflage erreicht werden.
Eine gute Strafverteidigung setzt neben fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. Weiter erhalten Sie von Anfang an eine Einschätzung des Anwalts und Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
Der Strafverteidiger organisiert sozusagen Ihre Verteidigung gegenüber der Staatsmacht.
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Anwaltskanzlei Thomas Eschle
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